Gesetzlich geregelte Untersuchungen (Mutterschaftsrichtlinien)
- Regelmässige Vorsorgeuntersuchung bei der Frauenärztin/dem Frauenarzt oder der Hebamme: Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Blutdruckmessung, Untersuchung auf Ödeme/Varizen
- Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
- Hämoglobin Bestimmung
- Antikörper-Suchtest 2x
- Lues-Suchreaktion (LSR)
- Röteln-HAH-Test
- Hepatitis B (HbsAG-Bestimmung)
- Chlamydien-Nachweis
- 3 Ultraschalluntersuchungen (Screening)
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird außerdem
- die Lage des Kindes festgestellt,
- die kindlichen Herztöne überprüft,
- der Bauchumfang gemessen,
- das Wachstum der Gebärmutter kontrolliert und
- ggf. eine vaginale Untersuchung durchgeführt.
Die Beratung der Schwangeren zu Fragen
- der Lebensführung während der Schwangerschaft,
- Ernährung während der Schwangerschaft,
- Vorbereitung auf die Geburt und das Stillen,
- Wahl des Geburtsortes,
- der Betreuung im Wochenbett,
- der gesetzlichen Regelungen und finanziellen Hilfen sowie
- zu arbeits- und versicherungsrechtlichen Fragen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes,
gehört ebenso zum Betreuungs-Spektrum im Rahmen der Schwangerschafts-Vorsorge.
Darüber hinausgehende Untersuchungen kann Ihr Arzt im Bedarfsfall mit Ihnen besprechen.
Untersuchungsintervalle
Die Vorsorgeuntersuchungen sollen bei normalem Schwangerschaftsverlauf alle 4 Wochen, in den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten alle 2 Wochen durchgeführt werden. Bei Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf können die Untersuchungen häufiger notwendig sein.
Bei einer Überschreitung des errechneten Geburtstermins findet eine engmaschige Kontrolle (alle 2 Tage) statt.
Mutterpass
Der Mutterpass wird jeder schwangeren Frau am Anfang der Schwangerschaft von der Frauenärztin/dem Frauenarzt oder der Hebamme ausgehändigt (spätestens nach der 2. Vorsorgeuntersuchung).
Er gibt einen schnellen und präzisen Überblick über alle wichtigen Daten und Ergebnisse (Befunde) einer Schwangerschaft. Der Mutterpass dient der Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen, gibt Auskunft über die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge (wie Blutgruppe, Rhesusfaktor, Röteln-Titer) sowie über weiterführende Diagnostik (z.B. Ultraschall, CTG). Im Mutterpass werden auch die Geburt und der Verlauf des Wochenbettes sowie die Untersuchungsbefunde des Neugeborenen dokumentiert.
Bei Patientinnen, die schon Kinder geboren haben, dient der Mutterpass als Dokument für nachfolgende Schwangerschaften und über vorhergehende Geburtsverläufe. Und denken Sie daran, sollte bei Ihnen später einmal die Frage nach Ihrer Blutgruppe, z.B. für eine bevorstehende Operation, aufkommen, können Sie immer Ihren Mutterpass als Dokument vorlegen.
Pränataldiagnostik
In der Frühschwangerschaft bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung zur Pränataldiagnostik an.